Die Regierungskonferenzen NWI & OSK verabschiedeten am 25. Oktober 2024 das Reglement betreffend die Erarbeitung von Erlassen SSED 05.05 und setzten dieses in Kraft. Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 und 2 des Reglements setzt das Koordinationsgremium eine ständige Regelungskommission ein. Diese wird von einem Mitglied des Konkordatssekretariats geleitet und setzt sich paritätisch aus je zwei bis drei Vertretern aus unterschiedlichen Kantone beider Konkordate zusammen.
Mitglieder
Stefan Weiss, Konkordatssekretär, Vorsitz
Deborah Torriani, BE, stv. Vorsitz
Pierina Engi, GR
Sandra Steffen-Epp, LU
Florian Funk, ZH
Die Aufgaben der Mitglieder sind in Art. 5 des Reglements geregelt:
Reglement betreffend die Erarbeitung von Erlassen Erlassen (134.1 KB)