Der Ostschweizer Strafvollzugskommission als oberstem Organ des Konkordates gehört je eine Vertretung der Regierungen der beteiligten Kantone an. Die Strafvollzugskommission übt die Aufsicht über die Anwendung des Konkordats aus und entscheidet in Streitfällen. Sie bestellt die notwendigen Organe und erlässt Richtlinien zur Zusammenarbeit im Vollzugsbereich und zur Ausgestaltung des Vollzugs. Sie plant das notwendige Angebot an Vollzugsplätzen und entscheidet mit Zustimmung der Standortkantone, welche Vollzugseinrichtungen als Konkordatsanstalten gemeinsame Vollzugsaufgaben erfüllen. Sie legt die Kostgelder für die Konkordatsanstalten fest und bestimmt, welche Leistungen die Einrichtungen erbringen müssen. Sie nimmt Stellung zu Gesetzesvorlagen oder Berichten des Bundes oder zu internationalen Verträgen oder Berichten internationaler Organisationen.
Mitglieder
- Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich (Präsidentin)
- Regierungsrat Christof Hartmann, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes des Kantons St.Gallen
- Regierungsrätin Katrin Alder, Vorsteherin des Departementes Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden
- Regierungsrat Andrea Bettiga-Schiesser, Vorsteher des Departements für Sicherheit und Justiz des Kantons Glarus
- Regierungsrätin Sonja Wiesmann, Vorsteherin des Departements für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau
- Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden
- Regierungsrat Jakob Signer, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements des Kantons Appenzell Innerrhoden
- Regierungsrat Dino Tamagni, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons Schaffhausen (stv. Präsident)
Jahresbericht
Jahresbericht des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates 2023 (PDF, 565 kB)
Frühere Jahresberichte finden Sie hier.